Über uns – Torschützen Wetten
Hinter Torschützen Wetten steht eine Redaktion, die Torschützen- und Turniermärkte erklärt: was eine Quote auf den Torschützenkönig über die Wahrscheinlichkeit verrät, wie viel Marge in so einem Langzeitmarkt steckt, was ein Bonus fordert und was das Geldspielgesetz vorgibt. Wetten nimmt die Redaktion nicht an, Tipps verkauft sie nicht, Gewinne verspricht sie nicht – eine Wette, die sicher gewinnt, existiert nicht.
Prüfung der Bewilligung
In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalterinnen Online-Sportwetten anbieten: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide beaufsichtigt von der Gespa. Alle anderen Buchmacher tragen in den Vergleichen den deutlichen Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung»; eine Lizenz aus Malta, Gibraltar oder Curaçao ändert nichts daran. Auf der Website der Gespa steht, ob eine Domain gesperrt ist. Die Bewertung bleibt sachlich: Ohne Bewilligung heisst ohne Schweizer Spielsperre und Schweizer Aufsicht, und Gewinne können je nach Kanton als Einkommen steuerbar sein – das macht einen Anbieter nicht automatisch unseriös.
Arbeit mit Quellen
Angaben zu Veranstaltern kommen aus deren Teilnahmebedingungen, Hilfeseiten und Impressum. Rechtliches stützt sich auf Gesetzestexte sowie Veröffentlichungen der Gespa und der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Quoten und Aktionen ändern sich schnell, deshalb steht bei einer Zahl auch, wann und wo sie galt. Reicht die Quellenlage nicht, beschreibt der Text den Sachverhalt in Worten, statt eine Zahl zu erfinden.
Leserschaft
Die Inhalte richten sich an volljährige Leserinnen und Leser in der Schweiz, denn Sportwetten sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Eine Rechts- oder Steuerberatung ersetzen sie nicht. Wer feststellt, dass das Wetten mehr Platz einnimmt als vorgesehen, bekommt vertrauliche Hilfe bei den kantonalen Suchtberatungsstellen.
Stand: 31 October 2026.
