Aktuelle Wettgutscheine in der Schweiz – geprüft, was sie wirklich einbringen
Inhaltsverzeichnis
Stand: 31 Oktober 2026. Bewilligungen und Aktionstermine geprüft gegen die Angaben der Interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa, gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip und gegen die Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos sowie die Teilnahmebedingungen der Loterie Romande.
Ein Wettgutschein ist in der Schweiz kein Werbegeschenk, das man einsammelt, sondern eine bewilligungspflichtige Zuwendung mit Ablaufdatum, Zweckbindung und einer Null am Ende der Auszahlungszeile. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Aktion anders: Die Loterie Romande verteilte an sieben Aktionstagen je CHF 10 Spielguthaben an Kundinnen und Kunden, die den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert sieben Tagen in ihrem verifizierten Konto eingaben, insgesamt 7'000 Stück, gültig dreissig Tage, nicht auszahlbar. Die Zahl, die bleibt, ist die letzte. Guthaben aus einer Promotion lässt sich nicht auf das Bankkonto bringen – weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande. Wer also gratuliert wird, hat gewonnen und kann trotzdem nur weiterspielen.
Wer hier ein Neukundenpaket mit vierstelligem Bonus erwartet, sucht am falschen Ort. Die Schweiz hat zwei Veranstalterinnen, ein geschlossenes Sportangebot und eine Aufsicht, die Gratisspielguthaben vorgängig genehmigen muss. Der folgende Text ordnet zuerst, was eine solche Aktion den Spielenden kostet, dann die Aktionen selbst, dann die zehn Plattformen im Vergleich, und zuletzt die Rechtslage, die alles andere erklärt.
Spielerschutz zuerst: was Limiten mit einer Aktion zu tun haben
Aktionen und Schutzmechanismen sind keine getrennten Welten. Sie sitzen im selben Konto, und die Limiten werden zuerst verlangt.

Limiten sind Pflicht, nicht Kür
Bei Sporttip muss jeder Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9'999, für Personen unter einundzwanzig Jahren bei CHF 1'000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach zweiundsiebzig Stunden – eine Wartefrist, die genau dann greift, wenn jemand nach einem verlorenen Abend schnell mehr Geld nachlegen möchte. Freiwillig lässt sich zusätzlich eine Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage einrichten.
Das ist ein Eingriff in die Bequemlichkeit, und er gehört dorthin. Der Staat schreibt keine feste Einzahlungsobergrenze vor; die Limite setzt der Spielende selbst, die Veranstalterin muss sie verlangen. Bei der Loterie Romande finden sich die Obergrenzen in den Kontoregeln: höchstens CHF 10'000 Einzahlung pro dreissig Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10'000. Beide Werte liegen so hoch, dass sie im Alltag kaum jemanden bremsen – wer sein Spielverhalten wirklich begrenzen will, muss deutlich unter der Werkseinstellung bleiben.
Für Aktionen heisst das: Ein Gutschein erweitert kein Limit. Er verschiebt bloss, wovon dieses Limit aufgebraucht wird. Wer sich auf CHF 200 im Monat gesetzt hat, hat nach einer Gratiswette mit Gewinn nicht mehr Spielraum, sondern nur mehr Geschichten zu erzählen.
Eine Spielsperre kennt keine Aktion
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für einen bis einhundertachtzig Tage sperren, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Der Satz ist unbequem und er ist wichtig: Wer gesperrt ist, hat auf eine Aktion keinen Anspruch. Eine Sperre, die man um eine Gratiswette herum umgeht, ist keine Sperre. Dasselbe gilt für das Alter – Wetten stehen Personen ab achtzehn Jahren offen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Wer in der eigenen Liga auf sich selbst setzt, verliert nicht nur die Wette.
Aktuelle Wettgutscheine und ihre Bedingungen im Detail
Hier wird es konkret. Eine Aktion ist in der Schweiz immer eine Kombination aus einem kleinen Betrag, einer kurzen Frist und einer Bedingung, die den Betrag an das Konto bindet.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»
Die Loterie Romande führte die Aktion vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen durch. Der Mechanismus: Wer innert sieben Tagen den Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7'000 Stück ausgegeben, gültig dreissig Tage, nicht auszahlbar.
Sieben Aktionstage, siebentausend Gutscheine – das sind durchschnittlich tausend pro Aktionstag für die ganze Westschweiz, verteilt auf sechs Kantone und 2'350 Verkaufsstellen. Wer den Code nicht im Stadion aufschnappt, bekommt ihn nicht. Das ist keine Schwäche der Aktion, sondern ihre Konstruktion: Sie belohnt Anwesenheit, nicht Klicks. Dass Swisslos und Loterie Romande überhaupt Gratisspielguthaben ausgeben dürfen, hängt an einer vorgängigen Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Zweiunddreissig genehmigte Aktionen in einem Jahr für ein ganzes Land – das ist die Grössenordnung, in der hier gedacht wird.
Beträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen der jeweiligen Veranstalterin. Was nicht in deren Teilnahmebedingungen steht, existiert nicht.
Dauer, Quote, Einsatz: die drei Zahlen, an denen ein Gutschein zerbricht
Gültigkeit ist die erste. Dreissig Tage klingt grosszügig, bis man den Kalender aufschlägt: Wer seine Gratiswette am Rand einer Länderspielpause erhält, hat nach zwei Wochen nichts mehr, worauf er sie setzen möchte, und sieht zu, wie das Guthaben verfällt. Der Gutschein stirbt leiser als der beworbene Betrag.
Die zweite Zahl ist die Mindestquote. Beim Sporttip-Kombiboost, der nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten gilt, braucht es mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Die Erhöhung auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Boost dieser Bauart treibt Spielende in längere Kombinationen, und längere Kombinationen treffen seltener – der Prozentsatz wächst, während die Wahrscheinlichkeit schrumpft. Das ist kein Betrug, aber es ist die Richtung, in die eine Aktion von selbst zieht.
Die dritte Zahl ist der Einsatz. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1'000 und für eine Systemwette bei CHF 10'000; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Quotenboosts gelten dort nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Wie der Wert eines Gratisspielguthabens überschlagen wird
Ein Guthaben von CHF 10 hört sich nach CHF 10 an. Es sind nicht CHF 10.
Nehmen wir die Bedingungen der Aktion – ein nominales Guthaben, das nicht ausbezahlt werden kann – und einen beispielhaften Zwei-Weg-Markt zu Quoten von je 1.90, ausdrücklich als Rechenbeispiel und nicht als gestellte Quote. Ein Einsatz von CHF 10 auf 1.90 bringt bei Treffer CHF 19 zurück, davon CHF 9 Nettogewinn, und nur diese CHF 9 kann man sich auszahlen lassen. Der Schlüssel zum Wert liegt aber nicht im einzelnen Treffer, sondern im Anteil, den der Markt insgesamt zurückzahlt. Die Auszahlungsquote dieses Beispielmarktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %, und die Marge des Veranstalters damit rund 5 %. Ein Guthaben, dessen Einsatz nicht mit dem Gewinn ausgezahlt wird, ist im Durchschnitt den Betrag mal (Quote − 1) geteilt durch die Quote mal dieser Auszahlungsquote wert – bei CHF 10 auf 1.90 im zweiwertigen Beispiel also rund CHF 4.30 bis CHF 4.50, je nach Trefferquote des eigenen Tipps.
Die Spannbreite ist die Aussage, nicht die Zahl in ihrer Mitte. Der Wert hängt an der Quote, die man wählt, und niemand kennt die eigene Trefferquote vorher. Der eine Satz, den man sich merken kann: Ein Gratisspielguthaben schenkt einem den Gewinn, nicht den Einsatz, und von diesem Gewinn bleibt nach Abzug der Marktmarge noch etwas weniger übrig. Wer CHF 10 Gratisguthaben als CHF 10 Einkommen verbucht, hat einen Faktor zwei übersehen. Das ist eine Schätzung über viele Wetten, keine Zusage für eine einzelne – die eine Wette zahlt entweder CHF 19 aus oder nichts.
Gutscheine für Bestandskunden und ohne Einzahlung
Ein Gutschein ohne Einzahlung ist in der Schweiz der Normalfall, und das ist kein Marketingtrick, sondern eine Folge der Aufsicht. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» verlangte keine Einzahlung: Der Code wanderte in ein verifiziertes Konto, und aus CHF 0 Einsatz wurden CHF 10 Spielguthaben. Genau darin liegt die Grenze solcher Aktionen. Wo kein Anbieter sich sein Geld über eine Einzahlung zurückholt, bleibt der Betrag klein, und er bleibt an das Konto gebunden.
Für Bestandskunden ist der Baukasten im Wesentlichen derselbe. Die wiederkehrenden Formen sind der Quotenboost, der Profitboost und der Kombiboost bei Sporttip, dazu das Gratisspielguthaben, das die Loterie Romande an Aktionstagen ausgibt. Alle haben gemeinsam, dass die Erhöhung auf einen Gewinn aufsetzt, der erst einmal entstehen muss, und dass Einsatz und Erhöhung limitiert sind. Ein Boost auf einen Verlust ist keine Erhöhung, sondern nur eine Erinnerung daran, dass man verloren hat.
Und es gibt eine Grenze, die man nicht umgehen kann, auch nicht mit Kleingedrucktem: Ein Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das steht in den Bedingungen der Online-Teilnahme bei Swisslos und in den Regeln der Loterie Romande gleichermassen. Wer auf das Gratisguthaben setzt, spielt. Wer auf sein eigenes Guthaben setzt, kann gewinnen und sich auszahlen lassen.
Die zehn Plattformen im Vergleich
Die Rangliste stellt die zwei Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung voran und danach acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die hierzulande trotzdem aufgesucht werden. Die Reihenfolge misst beide Gruppen an denselben Kriterien, ohne sie zu vermischen: Die beiden ersten bieten Sportwetten in der Schweiz rechtmässig an, die übrigen acht nicht. Wer die Tabelle liest, sollte diese Trennlinie im Kopf behalten, weil sie den Unterschied zwischen Schweizer Rechtsschutz und keinerlei Rechtsschutz in der Schweiz markiert.
| Plattform | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport |
| BetAlright | Keine Schweizer Bewilligung | Berichtete Bewilligung nicht feststellbar; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Interwetten | Keine Schweizer Bewilligung | Berichtete Bewilligung nicht feststellbar; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Roobet | Keine Schweizer Bewilligung | Berichtete Bewilligung nicht feststellbar; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Funbet | Keine Schweizer Bewilligung | Berichtete Bewilligung nicht feststellbar; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Cloudbet | Keine Schweizer Bewilligung | Berichtete Bewilligung nicht feststellbar; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| AmunRa | Keine Schweizer Bewilligung | Berichtete Bewilligung nicht feststellbar; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | Keine Schweizer Bewilligung | Berichtete Bewilligung nicht feststellbar; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | Keine Schweizer Bewilligung | Berichtete Bewilligung nicht feststellbar; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die rechte Spalte zeigt bei acht von zehn Zeilen denselben Befund, und das ist keine Auslassung, sondern die Aussage der Tabelle: Eine ausländische Bewilligung wirkt in der Schweiz nicht. Ob eine solche Marke in Curaçao, Malta oder sonst wo registriert ist, ändert daran nichts – sie ist hier keine zugelassene Veranstalterin, und ihre Erlaubnis entfaltet nach den Regeln des Geldspielgesetzes keine Wirkung. Wer in der Schweiz keine Bewilligung hat, steht ausserhalb des Schweizer Spielerschutzes: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung.
Deshalb ist die linke Spalte die einzige, die für die Anbieterwahl wirklich zählt, und deshalb sind es genau zwei Zeilen mit einem Ja. Wer auf der Suche nach einem grossen Wettgutschein bei einer dieser acht Marken landet, hat nicht eine bessere Aktion gefunden, sondern eine andere Rechtsordnung – und in dieser Rechtsordnung steht der Schweizer Spielerschutz nicht auf der Habenseite.
Swisslos Sporttip: die Sportwette in den Deutschschweizer Kantonen
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die dort wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten.
Das Angebot ist im Vergleich zu internationalen Plattformen schmal, und das ist Absicht. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, und was dort nicht steht, ist nicht bewilligt – Rand- und Kartenmärkte tauchen darin nicht auf, eine Esport-Sektion ebenfalls nicht. Was bleibt, ist die klassische Sportwette mit einer sauberen Abrechnung: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer sich je gefragt hat, wo der halbe Rappen seiner Auszahlung geblieben ist: hier.
Auch die Regeln für abgesagte Spiele sind betriebswirtschaftlich ehrlich. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert achtundvierzig Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig – Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die Kombination verliert damit nicht alles, aber ihre Gesamtquote zerfällt.
Dazu die Nebenregeln, die man im Alltag erst merkt, wenn sie greifen: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, ebenso in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombinieren – nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Beim Geld ist die Kette klar geregelt. Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, in dreissig Tagen höchstens CHF 10'000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9'999 nicht übersteigt. Für das Aufladen steht unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1'000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, Gewinne darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto.
Zwei Fristen, die man nicht verstreichen lassen sollte: Gewinne, die nicht innerhalb von sechsundzwanzig Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate klingen nach viel Zeit, bis eine Wette aus einer Saison im Schubladenstapel verschwindet.
Das Urteil fällt an einer anderen Stelle als bei einem Bonusvergleich. Sporttip ist kein Ort für einen grossen Willkommensbonus, und die Aktionen, die es hier gibt, sind klein und an Bedingungen gebunden. Dafür ist die Kette vom Einsatz bis zur Auszahlung nachvollziehbar dokumentiert, mit Rappenrundung, Auszahlungsfristen und einer Steuergrenze, die für normale Wetten überhaupt nicht greift. Die 72-Stunden-Sperre bei Limiten-Erhöhungen ist lästig und verdient dieses Prädikat: Sie ist ein Schutzmechanismus, der genau dann Arbeit macht, wenn er am meisten nützt.
Loterie Romande Jouez Sport: der Veranstalter der sechs Westschweizer Kantone
Jouez Sport wird für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Die Kontaktadresse der Loterie Romande ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Konto setzt Wohnsitz im Gebiet voraus.
Im Zahlungsverkehr arbeitet die Loterie Romande mit denselben Bausteinen wie Swisslos und mit einer Frist, die man kennen sollte: Einzahlungen ins Spielerkonto sind bis CHF 10'000 pro dreissig Tage möglich, das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10'000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1'000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» passt in dasselbe Bild. Sie dauerte vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026, verteilte insgesamt 7'000 Gutscheine über je CHF 10 Spielguthaben, an sieben Aktionstagen und an einen Code gebunden, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde. Ein Gutschein in der Grösse eines Stadiongetränks, mit dreissig Tagen Haltbarkeit.
Zwei Dinge daran sind bemerkenswert, und keines davon betrifft die Höhe. Erstens: Die Aktion belohnt Zuschauer in einem Stadion, nicht Nutzer einer Suchmaske – der Code zirkuliert im Stadion, und wer am Bildschirm sucht, kommt zu spät. Zweitens: Die Loterie Romande erhielt im Jahr 2025 vierundzwanzig Genehmigungen der Gespa für Gratisspiele oder Gutschriften, mehr als jeder andere Veranstalter im Land, und gab davon nur wenig als Bargeld weiter, weil sie es nicht darf. Die Grenze ist keine Frage der Grosszügigkeit, sondern des Rechts.
Das Urteil ist deshalb eines über die Erwartung, nicht über die Qualität. Wer sich in der Westschweiz anmeldet und die Aktionstage verfolgt, bekommt gelegentlich ein kleines Spielguthaben geschenkt, das den Gewinn eines Tipps wert sein kann und nie das Konto verlässt. Wer ein Paket mit vierstelligen Versprechen sucht, wird in Lausanne nicht fündig, und das liegt daran, dass die Aufsicht ein solches hier nicht genehmigen müsste.
BetAlright: ohne Bewilligung, mit offener Punktlandung
BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, und eine ausländische Bewilligung wirkt hier nicht; die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Domains solcher Anbieter können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Für Aktionen heisst das: Es gibt keine Schweizer Stelle, die prüft, was versprochen wird, und keine, bei der man sich beschweren könnte. Ein Gutschein ohne Aufsicht ist eine Behauptung ohne Zeugen.
Wer trotzdem bei BetAlright spielt, spielt unter Bedingungen, die er selbst lesen und selbst durchsetzen muss. Wer den Schweizer Spielerschutz will, ist hier falsch. Der Punkt, auf den es ankommt: Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung ist die Undurchsichtigkeit einer Aktion nicht die Ausnahme, sondern die Folge davon, wer sie schreibt.
Interwetten: eine bekannte Marke ohne Schweizer Zulassung
Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung. Der Name ist hierzulande vielen geläufig, und die Gespa nennt ihn im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping, also der Praxis, blockierte Adressen innert Stunden durch neue zu ersetzen – die Marke steht auf der Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren. Die Sperrliste wurde am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains.
Eine Vertrautheit mit dem Namen ist deshalb keine Bestätigung einer Zulassung. Was im Ausland als reguliert gilt, ist in der Schweiz eine Bewilligung ohne Geltung, und die Konsequenzen für einen Gutschein liegen auf der Hand: Aicune Schweizer Instanz prüft die Bedingungen, kein Sperrregister erfasst ein Spielkonto, kein Schweizer Gericht muss sich mit einer Auszahlung befassen.
Ein Name mit langer Geschichte und ohne Schweizer Wirkung – wer die Schweizer Aufsicht als Massstab nimmt, hat hier nichts zu messen. Wer dennoch dort spielt, sollte sich vor Augen halten, dass die Regeln zum Ausschluss von Spielkontrolle und die rechtliche Verfolgbarkeit eines Anspruchs mit der Schweizer Aufsicht enden.
Roobet: keine Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg
Roobet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine allfällige ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, das Konto hängt nicht am Schweizer Sperrregister, und es besteht kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und über DNS blockiert werden.
Aus einer solchen Konstellation folgt für Aktionen, was für jede Bedingung folgt: Sie werden nicht von einer Schweizer Behörde geprüft. Ob ein Gutschein eingelöst wird, hängt an den Bedingungen des Anbieters, nicht an einem hiesigen Aufsichtsrahmen.
Für Spielende mit Schweizer Wohnsitz ist das die entscheidende Einschränkung, und sie überschattet jeden Bonusbetrag: Ein Angebot, dessen Einhaltung niemand kontrolliert, ist kein Angebot mit schlechten Konditionen, sondern eines ohne Konditionen, auf die man sich verlassen kann.
Funbet: Aktionen ohne Schweizer Aufsicht
Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.
Wer hier ein Gratisspielguthaben bekommt, bekommt es auf Grundlage ausländischer Bedingungen, über die keine Schweizer Stelle wacht. Ein Gutschein, der nicht auszahlbar ist, bleibt ein Gutschein, der nicht auszahlbar ist – unabhängig davon, in welcher Sprache das Kleingedruckte verfasst ist.
Der Nutzen dieser Marke für einen Schweizer Spieler liegt nicht in den Aktionen, sondern in einem möglichen Interesse an einem bestimmten Markt oder an einem bestimmten Sport, den die Gespa-Liste der bewilligten Wettarten nicht kennt. Wer dieses Interesse nicht hat, gewinnt hier nichts dazu.
Cloudbet: Bewilligung im Ausland, Wirkung null in der Schweiz
Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung wirkt in der Schweiz nicht, das Konto steht ausserhalb des Sperrregisters, und Schweizer Rechtsschutz besteht nicht. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und via DNS blockiert werden.
Krypto-Zahlungswege sind in diesem Kontext kein Vorteil einer Anonymität, sondern eine Frage der Rechtsordnung: Winnings und Guthaben werden im bewilligten Schweizer Markt einzig auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt, und eine Gutschrift an Spielende ist gesetzlich nicht erlaubt. Was ausserhalb dieses Rahmens angeboten wird, ist nicht der bessere Weg, sondern der ungeschützte.
Wer bei Cloudbet spielt, sollte das ausdrücklich als Entscheidung gegen den Schweizer Schutzmechanismus verstehen, nicht als Wahl zwischen zwei gleichwertigen Angeboten.
AmunRa: ein Casino-Profil, keine Sportwetten-Bewilligung
AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung. Wochen- und Spielsperren des Schweizer Registers kennen dieses Konto nicht, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden. Ein allfälliger ausländischer Registereintrag ist in der Schweiz ohne Geltung.
Ein reines Casino-Profil, sofern es vorliegt, ist zudem kein Ersatz für eine Sportwetten-Auswahl: Wer Wetten sucht, sucht Sportmärkte, und wer die Schweizer Regeln sucht, muss bei einer der beiden Veranstalterinnen bleiben. Ein grosses Casino ist keine grosse Sportwette.
Für einen Spieler, der sich in der Schweiz nach einem Zulassungsrahmen richtet, ist der Name damit keine Option, sondern ein Grenzfall, der in der Suche als Ergebnis erscheint. Wer ihn anklickt, sollte wissen, dass die Sportwetten-Auswahl einer Casino-Plattform selten das ist, was eine längere Kombination mit vier Voraussagen zu je mindestens 1.50 verlangt.
1xBet: der Name, der auf der Sperrliste steht
1xBet hat keine Schweizer Bewilligung und kann wie andere Marken auf die Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren. Ein gesperrter Domain-Eintrag lässt die Marke nicht verschwinden, aber er macht die Nutzung zu einer Umgehungsübung – und die Umgehung ist bereits der Hinweis darauf, dass hier etwas nicht auf dem Schweizer Weg liegt.
Ein Gutschein, der nur über eine blockierte Adresse erreichbar ist, hat für den Spieler eine zusätzliche Bedingung, die in keinem Kleingedruckten steht: die Sperre zu umgehen. Und eine Umgehung ist kein Zeichen für einen besonders guten Bonus, sondern für eine besonders prekäre Rechtsstellung.
Wer die Marke wegen ihrer Marktvielfalt aufsucht, findet sie, und wer Schweizer Schutz sucht, wird ihn hier nicht finden. Beides gleichzeitig ist nicht zu haben.
DirectionBet: Aktion ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine allfällige ausländische Bewilligung wirkt in der Schweiz nicht, das Konto steht ausserhalb des Sperrregisters, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Ein Kontobezug zur Schweizer Spielsperre ist damit ausgeschlossen. Wer sich bei Swisslos gesperrt hat, hat bei DirectionBet gewissermassen freie Bahn; der Umstand macht die Sache nicht besser, sondern schlechter.
In der Vergleichstabelle steht die Marke in derselben Reihe wie die anderen sieben ausländischen Anbieter, und die rechte Spalte erklärt, warum. Der einzige Vorteil, den eine Suche nach dem grössten Bonus hier zu finden glaubt, ist ein Betrag, dessen Einlösung niemand in der Schweiz durchsetzt.
Warum Wettgutscheine in der Schweiz selten und klein sind
Die Frage, warum es hier keinen Gutschein mit tausend Franken gibt, hat eine einfache Antwort: weil es ihn nicht geben darf. Die Schweiz ordnet Wetten nicht als Markt für Werbegeschenke, sondern als Grossspiel, das zwei Veranstalterinnen vorbehalten ist.
Der Grundaufbau in drei Sätzen
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der Eidgenössischen Spielbankenkommission, die ausschliesslich für Casinos zuständig ist. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel und gilt nur in der Schweiz. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und bei diesen zwei ist es geblieben.
Zwei Anbieterinnen, zwei Vertragsgebiete und ein Online-Konto, das Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraussetzt – das erklärt jede Eigenheit dieses Marktes. Aus dem Aufbau folgt, dass es keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter gibt, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Für einen Gutschein heisst das: Wer hier Gratisspielguthaben ausgibt, tut das als gemeinnützige Veranstalterin unter staatlicher Aufsicht, mit einem kleinen Budget und einer Prüfung im Voraus. Ein Konkurrenzkampf um Neukunden, wie er in anderen Ländern die Bonusbeträge hochtreibt, findet nicht statt.
Nur Sport, und nur die bewilligten Wettarten
In der Schweiz darf nur auf Sportereignisse gewettet werden. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, geltend in der Version vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden sind nur bewilligt, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. In der Liste finden sich keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Dass Karten und Ecken fehlen, ist in der Praxis spürbar: Genau diese Märkte sind bei ausländischen Anbietern oft das Zugpferd einer Aktion, und genau sie sind hier von vornherein weg. Eine Aktion, die mit einem Nischenmarkt lockt, hat in der Schweiz keinen Nischenmarkt, in dem sie stattfinden könnte.
Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Das Geldspielgesetz kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist dagegen nicht geregelt und ist ausschliesslich ein Merkmal der jeweiligen Plattform: Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Auch hier gilt: Bei einem Cash-Out verfällt ein Quotenboost.
Das ist der wichtigste Nebensatz für jeden, der eine Aktion plant und dann vorzeitig aussteigen will. Der Boost, der den Gewinn erhöhen sollte, verschwindet in dem Moment, in dem die Wette beendet wird. Zwei Mechanismen, die sich ausschliessen – nicht durch eine versteckte Klausel, sondern durch die Natur der Sache.
Wo das Geld landet, wenn es ankommt
Auszahlungen im bewilligten Schweizer Markt laufen auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist gesetzlich nicht erlaubt. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Angelegenheit und steht in seinen Bedingungen.
Bei den Steuern gilt eine Grenze, die kaum je erreicht wird. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1'071'000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1'070'400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab – je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin eine Verrechnungssteuer von 35 % zurück, die man über die Steuererklärung zurückholt. Wer die Schwelle in einem Kanton nachschlagen möchte: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Ein typischer Wetter erreicht diese Grösse nicht einmal in einem langen Sportlerleben. Für eine Wette mit einem Gratisspielguthaben heisst das praktisch: Der Gewinn ist steuerfrei bis zu einer Million, und die interessante Grenze liegt nicht bei der Steuer, sondern bei der Auszahlbarkeit des Guthabens.
Die Rechtslage: wie ein Gutschein in der Schweiz erlaubt oder verboten ist
Hier wird nachgeliefert, was die Aktionen oben im Einzelnen voraussetzen. Ohne diesen Rahmen bleiben die Zahlen unverständlich.

Gratisspiele brauchen vorgängige Zustimmung
Gratisspiele oder Gratisgutschriften benötigen die vorherige Zustimmung der Gespa. Das ist der Paragraf, an dem sich entscheidet, ob eine Aktion überhaupt stattfindet. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Zweiunddreissig Mal in einem Jahr für ein ganzes Land – das ist die Frequenz, in der hier Gratisspielguthaben entstehen, und sie erklärt, warum einerseits fast jede Aktion, von der man hört, aus dieser Quelle stammt und warum sie andererseits so klein bleibt.
Beträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen der Veranstalterin. Wer eine Aktion prüfen will, prüft daher nicht das Versprechen, sondern die Teilnahmebedingungen.
Werbung: was erlaubt ist und was teuer wird
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder an gesperrte Personen richten. Für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist Werbung verboten; Verstösse können mit einer Busse von bis zu CHF 500'000 geahndet werden. Ein Verbot bestimmter Tageszeiten für Werbung besteht nicht.
Für einen Vergleich heisst das: Eine Aktion lässt sich sachlich beschreiben und bewerten, und das ist die Aufgabe dieses Textes. Sie lässt sich nicht bewerben, und das ist der Grund, warum hier bei jedem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung steht, dass er ohne Schweizer Bewilligung ist.
Wie die Aufsicht über den Markt greift
Gratisspielguthaben brauchen also eine Genehmigung, Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist strafbar, und die Aufsicht veröffentlicht die Liste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren. Die Liste erschien erstmals am 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden durch neue ersetzt – die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste stehend.
Ein Zahlungsblock für unerlaubte Wetten besteht in der Schweiz dagegen nicht. Niemand soll sich also darauf verlassen, dass eine Schweizer Bank oder ein Kartenanbieter eine Zahlung an einen nicht bewilligten Anbieter abfängt – das gibt es hier nicht. Wer sein Konto dort auflädt, tut es, und niemand hält ihn auf.
Zulassung und Aufsicht im Einzelnen
Online-Sportwetten fielen als Grossspiel unter das Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat und als SR 935.51 geführt wird; die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Die eidgenössische Spielbankenaufsicht ist dafür nicht zuständig: Sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos, was den Casino-Bereich und den Wettbereich zu zwei getrennten Regimen mit getrennten Bewilligungen macht.
Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel und gilt nur in der Schweiz. Das ist die Rechtsgrundlage dafür, dass eine ausländische Bewilligung hier nichts bewirkt. Wer sich über die Domains klar werden will, die auf der Liste stehen, kann die Sperrliste der Gespa einsehen und dort nachsehen, ob eine bestimmte Adresse blockiert ist.
Altersgrenzen, ein Konto, verifizierte Identität
Sportwetten stehen Personen ab achtzehn Jahren offen; Minderjährige werden online nicht zugelassen. Pro Spieler ist ein Konto vorgesehen, mit verifizierter Identität. Bei Swisslos braucht es zur Online-Registrierung mindestens achtzehn Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Der Anspruch auf ein Konto ist damit kein Selbstläufer, und die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» setzte ausdrücklich ein verifiziertes Konto voraus. Ein Gutschein lässt sich also nicht mit einem anonymen Klick einlösen. Die Verifizierung kommt immer vorher.
Limiten und Sperren: was die Veranstalterin verlangen muss
Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat: Die Veranstalterin muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach vierundzwanzig Stunden – Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen zweiundsiebzig Stunden an. Eine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.
Die Spielsperre erfasst überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen und die Selbstsperre; sie wird in einem gemeinsamen Register ausgeschlossener Personen erfasst. Eine freiwillige Sperre lässt sich grundsätzlich erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Eine Zahl aus den Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 bleibt unbequem: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Spielerschutz an der Verkaufsstelle ist damit nicht wasserdicht, und wer sich auf eine Kontrolle verlässt, verlässt sich auf eine Quote von etwa der Hälfte.
Und die Anbieter ohne Bewilligung
Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten, ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Bestraft wird der Spieler nicht. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch eine Fairplay-Kontrolle.
Das ist die ehrliche Bilanz, und sie hat zwei Seiten. Der bewilligte Markt bietet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalterinnen, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Verifizierung. Der ausländische Markt bietet das Gegenteil: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg – und Gewinne, die nach kantonaler Praxis steuerpflichtig sein können. Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen.
Keine der beiden Seiten ist per se die sichere Wahl. Wer den Schutz will, nimmt die Enge in Kauf. Wer die Freiheit will, verliert den Schutz. Für einen Wettgutschein heisst das: Ein grosses Versprechen ohne Schweizer Bewilligung ist nicht das bessere Angebot, sondern ein Angebot in einer anderen Rechtsordnung.
Häufige Fragen zu Wettgutscheinen
Gibt es Wettgutscheine bei den Schweizer Veranstalterinnen, und wer muss sie genehmigen?
Ja, aber selten und in kleiner Höhe. Swisslos und die Loterie Romande dürfen Gratisspiele oder Gratisgutschriften nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa anbieten; 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Beträge und Bedingungen stehen in den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstalterin.
Was bedeutet ein Wettgutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen hängen daran?
Es bedeutet, dass kein eigener Einsatz nötig ist, um das Guthaben zu erhalten. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» verlangte lediglich einen Code im verifizierten Konto innert sieben Tagen. Typische Bedingungen sind eine kurze Gültigkeit, eine Mindestquote und ein limitierter Einsatz.
Wird der Einsatz einer Gratiswette aus einem Gutschein mit dem Gewinn ausgezahlt?
Nein. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, wie die Bedingungen der Online-Teilnahme bei Swisslos und die Regeln der Loterie Romande übereinstimmend festhalten. Bei Treffer wird nur der Nettogewinn zum auszahlbaren Guthaben. Der Einsatz selbst kehrt nie auf ein Bankkonto zurück.
Gibt es Gutscheine für Bestandskunden, und wo liegen die Grenzen solcher Aktionen?
Ja, in Form von Quoten-, Profit- und Kombiboosts bei Sporttip sowie Gratisspielguthaben an Aktionstagen. Grenzen sind die limitierte Erhöhung, der limitierte Einsatz, die einmalige Nutzung pro Wettenden und der Verfall des Boosts bei einem Cash-Out. Die Erhöhung setzt auf einem Gewinn auf, der erst entstehen muss.
Gelten Verlustlimiten und Spielsperren auch bei Wetten mit Gutschein?
Ja. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind bei Sporttip vor der ersten Teilnahme Pflicht, und Guthaben aus einer Aktion erweitert sie nicht. Eine Spielsperre gilt produktbezogen oder unbefristet im schweizweiten Register; gesperrte Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, auch nicht aus einer Aktion.
Wie wird der Gewinn einer Wette mit Gutschein aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten; bei Sporttip wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen abgerundet. Ein Gratisguthaben von CHF 10 auf Quote 1.90 bringt bei Treffer CHF 19 zurück, davon CHF 9 als auszahlbarer Nettogewinn.
Dieser Beitrag wurde vom Team von Torschützen Wetten erstellt.
