Rechtslage
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Ob ein Tipp auf den Torschützenkönig erlaubt ist, hängt nicht vom Markt ab, sondern vom Anbieter. Das Geldspielgesetz (BGS) legt seit dem 1. Januar 2019 fest, wer Sportwetten veranstalten darf; die Gespa überwacht das.
Auf dem Prüfstand stehen Suchwörter wie «ohne Anmeldung», «ohne Limit» oder «mit deutscher Lizenz». Dazu kommt die Frage nach der Legalität einer Wette, nach den Zeichen für einen seriösen Anbieter und nach der Steuer auf Gewinne. Ein Zulassungsstempel aus dem Ausland ersetzt die Bewilligung nicht.
Straffrei bleibt, wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung wettet; es fehlen ihm dann aber Spielsperre und Schweizer Aufsicht. Steuerlich bleibt bei den Schweizer Veranstalterinnen ein einzelner Gewinn bis CHF 1'071'000 beim Bund frei, die Kantone regeln das je nach Kanton selbst.
