Impressum – Torschützen Wetten
Torschützen Wetten widmet sich Torschützen- und Turniermärkten für Leserinnen und Leser in der Schweiz; dieses Impressum sagt, wer die Seite betreibt und unter welchen Bedingungen die Inhalte entstehen.
Wer die Website betreibt
Firma, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse zur direkten Kontaktaufnahme sind auf torschuetzenwetten.com zu finden. Grundlage ist Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der klare und vollständige Angaben zur Identität sowie eine Kontaktadresse samt elektronischer Post verlangt.
Worum es auf der Website geht
Torschützen Wetten ist ein redaktionelles Informationsangebot zu Sportwetten. Wetten nimmt die Website nicht an, Spielerkonten führt sie nicht, Geld nimmt sie nicht entgegen, und Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern vermittelt sie nicht. Prognosen, die einen Gewinn zusagen, enthält sie nicht.
Schweizer Rechtsrahmen
Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Online-Sportwetten zählen zu den Grossspielen und unterstehen der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Bewilligt sind zwei Veranstalterinnen: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung; Angebote ohne Schweizer Bewilligung stehen auf der Sperrliste der Gespa und werden per DNS gesperrt (Art. 86 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 BGS). Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.
Verantwortung für Inhalte
Die Beiträge entstehen mit Sorgfalt und werden regelmässig durchgesehen. Quoten, Wettprogramme und Teilnahmebedingungen verändern sich aber ständig, weshalb die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin gelten. Für Entscheidungen, die auf diesen Inhalten beruhen, haftet Torschützen Wetten nicht.
Verantwortung für Links
Links auf fremde Websites wurden beim Setzen geprüft. Spätere Inhalte dort liegen ausserhalb des Einflusses der Redaktion und gehen allein zulasten der jeweiligen Betreiberin. Wird ein rechtswidriger Inhalt bekannt, entfernt die Redaktion den Link.
Urheberrecht
Texte, Tabellen und Grafiken stehen unter dem Schutz des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG). Eine Nutzung, die über das gesetzliche Zitatrecht hinausgeht, setzt die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion voraus.
Hilfe bei Spielsucht
Sportwetten können süchtig machen. Wer bei sich oder bei Angehörigen Anzeichen für übermässiges Geldspiel sieht, erhält vertrauliche und kostenlose Beratung bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht. Die bewilligten Veranstalterinnen ermöglichen es, Limiten zu setzen und eine Spielsperre zu beantragen.
Stand: 31 October 2026.
